Ausschreibung Deutsche Meisterschaften und sonstige Events 2007
 Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Damen und Herren,
der AFV Deutschland e. V. schreibt folgende Veranstaltungen zur Ausrichtung aus:
2007
Bis April 	German-Indoor-Flag-Bowl VI
Bis April	German-Indoor-Junior-Flag Bowl I			
Bis Mitte Mai	Bundesfinale Schulsport 
24.06.		Juniorbowl XXVI					
22./23.09.	Ladiesbowl XVI					
22./23.09.	German Flag Bowl VIII	
29./30.09.	German Junior Flag Bowl IX
12.-14.10.	Jugendländerturnier
20./21.10.	Länderspiel
Bewerbungsschluss:	15.12.2006
Bewerben können sich:
Landesverbände, Vereine, Städte und Kommunen, Sporteventagenturen und Vermarktungsgesellschaften.
Mit freundlichen Grüssen
Robert Huber	
- Präsident -	
	
Anhang:
Gemeinsame Ausrichterbedingungen für 
Junior Bowl, Ladies Bowl, German Flag Bowl, German Junior Flag Bowl
Der Ausrichter hat zu stellen und dafür die Kosten zu tragen:
-	Stadionmiete, Reinigung, Ordner, Platzaufbau, u. ä.
-	Musikanlage mit Tonaufzeichnung der Nationalhymne
-	Deutschlandfahne
-	Stadionsprecher
-	Medallien für alle Teilnehmer des Endspiels/ Endturniers bezogen auf das jeweilige Endspiel/ Endturnier (mit der Möglichkeit, Überstücke nachzubestellen)
o	Junior Bowl/ Ladies Bowl: 2 * 60 Medallien
o	German Flag Bowl: 2 * 25 Medallien
o	German Junior Flag Bowl: 8 * 25 Medallien
-	Erinnerungsgaben für alle Schiedsrichter und die Chain-Crew bezogen auf das Endspiel/ Endturnier
-	Anreise- und Tagesspesen für Schiedsrichter und Chain-Crew gemäß Reisekostenordnung des AFV D und Schiedsrichterkostenordnung des AFV D 
-	Vier Pokale (Meister, Vizemeister, MVP Bow, MVP Vizemeister)
-	Bei Einrichtung VIP-Bereich (30 VIP Karten für AFV D)
-	50 Sitzplatzkarten für AFVD ohne VIP-Zugang
-	10 Feldpäße für Offizielle
-	5 Veranstalterparkplätze für AFVD Offizielle
-	Head-Set für Hauptschiedsrichter (Junior Bowl, Ladies Bowl)
-	Rettungssanitäter vor Ort
-	mineralische Getränke und Wasser für die Teamzonen
-	Pressebetreuung
-	alle Kosten, die mit der Veranstaltung vor Ort anfallen
Falls möglich, Essensgutscheine für die Teams.
Der Ausrichter erhält:
-	Werbeeinnahmen
-	Standgebühren
-	Catering-Einnahmen
-	Eintrittsgelder
Bezüglich der Zusammenarbeit mit anderen Organisationen aus dem American Football-Bereich behält sich der AFV D die Entscheidung über die Kooperationen vor.
Die Film- und Fernsehrechte verbleiben beim AFV D.
Der Ausrichter haftet für alle mit der Durchführung der Veranstaltung anfallenden Schäden aus der Veranstalterhaft- und Verkehrswegsicherungspflicht.
Die Unterverpachtung der jeweiligen Marke durch den Ausrichter ist ausgeschlossen.
