Mitteilung von AFVD vom 10.08.2012

Änderung des §51 Bundesspielordnung: Übergangsfrist Damen Bundesligen

Die Allgemeinverfügung vom 28.07.2012 tritt für den Bereich der Damen-Bundesligen erst zum 30. August 2012 in Kraft.

10.08.2012

Robert Huber Thomas Meyer
Präsident Vizepräsident Finanzen

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann das Rechtsmittel der Beschwerde zum AFVD Präsidium gegeben. Das Rechtsmittel ist innerhalb von zehn Tagen nach Bekanntgabe schriftlich mit Begründung einzulegen bei: AFV Deutschland, Geschäftsstelle, Otto-Fleck-Schneise 12, 60528 Frankfurt am Main. Als Tag der Bekanntgabe gilt bei Allgemeinverfügungen der Tag der dem Tag nach dem Einstellen der Verfügung ins Internet folgt.

Es wird davon hingewiesen, dass das Beschwerdeverfahren kostenpflichtig ist und die Organe die Zahlung eines angemessenen Kostenvorschusses auferlegen können.