Mitteilung von AFVD vom 30.08.2018

Zusätzlicher B-Trainer-Lehrgang American Football im Dezember

[26. B-Trainer-Lehrgang American Football 2018/2019]

Aufgrund der hohen Nachfrage an dem 25. B-Trainer-Lehrgang American Football 2018/2019 im November, bietet der American Football Verband Deutschland Bildungs- und Sozialwerk e. V. einen weiteren zusätzlichen Lehrgang im Dezember 2018 an. Für den 25. B-Trainer-Lehrgang American Football sind somit vorläufig alle Teilnehmerplätze vergeben und dieser damit ausgebucht.

Die wichtigsten Daten zum 26. B-Trainer-Lehrgang American Football im Überblick:

Termin:
Abschnitt 1: 15.12. - 20.12.2018
Abschnitt 2: 02.03. - 03.03.2019 - Prüfungslehrgang

Lehrgangsort:
Sportschule Landessportbund Hessen e. V.
Otto–Fleck-Schneise 4
60528, Frankfurt am Main

Übernachtung:
Lehrgang mit Übernachtung im Doppelzimmer.
Einzelzimmer nach Verfügbarkeit gegen Aufpreis!

Verpflegung:
Frühstück, Mittagessen, Abendessen (Getränke jeder Selbstzahler)

Lehrgangsgebühr:
EUR 745,00 (zahlbar vor Lehrgangsbeginn!)

AFV Deutschland Bildungs– und Sozialwerk e. V.
Konto:
IBAN: DE55505613150000084646
BIC: GENODE51OBH
bei Volksbank Maingau oder per Verrechnungsscheck an die Geschäftsstelle spätestens bis zum 01.11.2018

Voraussetzung:
Mindestens zweijährige Tätigkeit als Trainer C American Football.
Einladung durch das AFV Deutschland Bildungs– und Sozialwerk e. V.

Anmeldeschluss: 01.11.2018

Anmeldung:
AFV Deutschland Bildungs– und Sozialwerk e. V.
- Geschäftsstelle -
Otto-Fleck-Schneise 12
60528, Frankfurt am Main
per Fax: 069-6772 4494; und/oder Mail: service@afvd.de


Sollte es mehr Anmeldungen als freie Plätze zur Verfügung stehen entscheidet der Zahlungseingang der Lehrgangsgebühr die Platzvergabe. Bei Nichtteilnahme trotz Anmeldung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr. Das AFV Deutschland Bildungs– und Sozialwerk e. V. behält sich vor, bei einer zu geringen Anzahl von Anmeldungen, den Lehrgang abzusagen. Bei Absage wird ausschließlichIn die Kursgebühr zurück erstattet. Für die Kursgebühr haften der Kursteilnehmer und sein Verein als Gesamtschuldner. Die Anmeldung muss daher vom Verein des Kursteilnehmers vorgenommen werden.