Mitteilung von AFVD vom 10.01.2006

Bundesspielordnung 2005/ 2006

Änderungsbeschlüsse des Internen BSA vom 08./09.10.05
Abnahme durch das Präsidium am 27.12.2005

1. Änderung:

Änderung § 13. Ziffer 1 einfügen Absatz 5

Der Spielerpass ist sofort durch den betreffenden Verein der zuständigen Stelle zuzusenden.

Bei verspätetem Einsenden oder Nichteinsenden wird eine Strafe verhängt (§48 Abs. 2 d))

Neu in §48 Abs. 2 d)

1 Verspätetes Einsenden des Spielerpasses 50 EUR
2 Verspätetes Einsenden des Spielerpasses nach
Aufforderung durch die zuständige Stelle 130 EUR
3 Nichtherausgabe des Spielerpasses trotz Aufforderung
durch die zuständige Stelle 250 EUR
4 = 3 alt
5 = 4 alt

2. Änderung:

Änderung §18 Abs.4
a) Beschränkung der in einer Saison auszustellenden Spielerpässe mit A- oder E-Kennzeichnung je Mannschaft eines Vereins (Saisonbeschränkung)

3. Änderung:

Änderung §18. Abs. 4 letzter Absatz auf Seite 32
D. h. sind in einer Mannschaft 12 E-Spieler……


4. Änderung

Ergänzung § 29 Absatz 2

Die Mannschaft, welche den Verzicht beantragt, hat nach Genehmigung des Verzichts das Spiel verloren (Spielpunkteverhältnis 00 : 20).

5. Änderung:

Änderung § 31 Absatz 2

Ein Spiel wird einer Mannschaft als verloren gewertet (Spielpunkteverhältnis 00 : 20), wenn sie:

6. Änderung:

Änderung § 31 Absatz 2 neuer Absatz h)
h) die Mindestspielstärke unterschritten hat und das Spiel trotzdem durchgeführt wurde



Genehmigt und ausfertigt:






Robert Huber Thomas Meyer Josef Andres
Präsident Vizepräsident Vizepräsident