Die Bundespielordnung (BSO) wird jährlich in ihrer neusten Version beschlossen und veröffentlicht. In der BSO sind alle Regelungen zum Spielbetrieb enthalten, die nicht direkt zu den Football-Regeln gehören. Dazu gehören z.B. die Grundbedingungen für den Spielbetrieb.
Die BSO kann im Downloadbereich des AFVD als pdf heruntergeladen werden.
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Ein Team im Damenbereich muss in der 1. Damen-Bundesliga aus mindestens 30 Frauen bestehen. Bei einem Spiel müssen mindestens 22 Frauen anwesend sein. Diese hohe Anzahl an Spielerinnen ist für die Gesundheit der Sportlerinnen sehr wichtig, aber natürlich auch ein großes Hindernis beim Aufbau eines neuen Teams. Für die 2. Damenbundesliga gelten geringere Spielerzahlen (22 Spielerpässe, 16 Spieler am Spieltag), weil hier nur 9 gegen 9 gespielt wird und nicht wie in der 1. Bundesliga 11 gegen 11. Die Regeln sind ansonsten dieselben, bis auf jeweils zwei Personen weniger an der Line of Scrimmage. Seit neuestem gibt es auch Mannschaften, die 5-on-5 gegeneinander spielen um so überhaupt erst einmal ein Damenteam auf die Beine stellen zu können.
Ein gemischter Spielbetrieb von Männern und Frauen ist im Bereich Tackle-Football untersagt (anders als beim Flag-Football), nur bis zur B-Jugend dürfen Mädchen und Jungs zusammen in einem Team spielen. Frauen-Teams dürfen auch nicht gegen reine Männer- und Jugendteams antreten. Im Seniorenbereich sind deswegen Frauen ab 16 Jahren spielberechtigt bzw. schon ab 15 Jahre, wenn sie vorher bereits in einem Jugendteam aktiv gewesen sind.