Mitteilung von AFVD vom 03.11.2010

Neue Bundesspielordnung

Für den Spielbetrieb des AFV Deutschland gilt ab der kommenden Saison eine neue Bundesspielordnung (BSO). Die BSO wurde komplett überarbeitet, in Teilen neu gegliedert und wird damit insgesamt übersichtlicher und ist in einigen Punkten klarer formuliert als ihre bisherige Fassung.

Einige Neuerungen wird es ab 2011 geben. Neben formalen Präzisierungen des Rechtsverfahrens bei Streitigkeiten zwischen Vereinen oder zwischen Vereinen und den Organisatoren des Spielbetriebs gibt es einige Änderungen, die das sportliche Geschehen an sich betreffen. Dazu gehören Neuregelungen für den Einsatz von Ausländern, neue Verfahren bei der Verlängerung von Spielerpässen, eine einheitliche Terminierung aller Lizenzverfahren sowie neue Ansätze in der Nachwuchsförderung.

Im Einzelnen entfällt in Zukunft die „E“-Regelung, künftig unterscheidet die BSO zunächst nur noch EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger. Mit der Neuregelung entfällt aber nicht nur die bisherige Limitierung des Einsatzes von Spielern mit EU-Staatsbürgerschaft, die Spielern mit deutscher Staatsangehörigkeit komplett gleichgestellt werden. Die neuen Bestimmungen zielen darauf hin, bisherige Hemmnisse für die Integration von ausländischen Sportlern abzubauen. Zum einen werden daher Spieler aus Staaten mit einer EU-Assoziation ebenfalls wie Deutsche behandelt, zum anderen kann die Wettkampfkommission Spieler aus allen anderen Staaten der Welt von der Ausländerregelung ausnehmen, wenn es sich um Länder ohne entwickelte Football-Strukturen handelt.

Übrig bleibt so nur die Beschränkung für Spieler aus den USA, Kanada, Mexiko und Japan, die aus Gründen der Wettbewerbsgerechtigkeit weiter wie bisher geregelt wird: Solche Spieler müssen - sofern sie nicht nachweisbar drei Jahre lang im deutschen Jugendbereich gespielt haben - mit einem „A“ auf Trikot und Helm gekennzeichnet werden und dürfen wie bisher nur limitiert eingesetzt werden. Selbstverständlich soll auch der Entfall der „E“-Beschränkung nicht den Wettbewerb verzerren, daher erlaubt die BSO es dem Verband künftig, die Anzahl internationaler Wechsel pro Team und Saison zu begrenzen. Die neue Freiheit der Vereine, beliebig viele nicht-deutsche Spieler einzusetzen, wird also nicht dergestalt ausgenutzt werden können, dass in der späten Phase der deutschen Saison und nach Abschluss der Spielzeit in vielen anderen europäischen Ländern vermehrt „Legionäre“ zum Einsatz kommen.

Ferner wird der 15. Dezember eines jeden Jahres nach der neuen BSO für alle Vereine in Zukunft ein besonderes Datum - denn bis zu diesem Termin müssen künftig bundeseinheitlich alle Lizenzunterlagen eingereicht werden. Da dazu auch der Nachweis über genügend vorhandene Spielerpässe für eine Mannschaft gehört, kommt es in diesem Zusammenhang zu einer Erleichterung für die Vereine: Künftig können sie Verlängerungen von Pässen solcher Spieler, die weiter zu ihrem Verein gehören, durch einfache Meldung an den Landesverband vornehmen, ohne jährlich eine neue schriftliche Erklärung des Spielers vorlegen zu müssen.

Die Wechselfristen ändern sich wegen des Stichtages am 15. Dezember geringfügig: Die Phase, in der Spieler ihren Verein jederzeit wechseln können, läuft nun vom 1. November bis zum 15. Dezember. Danach können Spieler wie bisher bis Ende Februar nur wechseln, wenn für sie kein Spielerpass beim alten Verein erstellt wurde oder dieser dem Wechsel zustimmt. Während der Saison (März bis Oktober) sind Vereinswechsel generell nur mit Freigabe des alten Vereins und mit einer Wechselsperre von fünf Pflichtspielen möglich. Dabei haben aber wechselwillige Spieler mit der neuen BSO nun mehr Rechte gegenüber ihrem alten Verein, denn es werden konkrete Bedingungen an eine Verweigerung der Freigabe geknüpft. Hat ein Spieler seinem altem Verein gegenüber keine ausstehenden Verpflichtungen, ist der Verein zu einer zügigen Bearbeitung verpflichtet.

Geändert werden auch jene Regelungen der BSO, die die Vereine zur Nachwuchsarbeit verpflichten. Nach einer Übergangsbestimmung für 2011 muss ab 2012 jeder Verein gleich welcher Liga spätestens zwei Jahre nach Aufnahme des Ligabetriebs im Herrenbereich eine Jugendmannschaft haben. Dies kann eine Tackle- oder Flag-Football-Mannschaft einer beliebigen Altersklasse sein, ohne eine solche Mannschaft ist künftig aber nur noch die Teilnahme an Aufbauligen möglich. Zur weiteren Förderung der Nachwuchsarbeit wird zudem eine neue Altersklasse „Kadetten“ eingeführt, zu der 18- bis 21-jährige Spieler gehören - paralell zu ihrer Einstufung als Jugendliche oder Erwachsene. In der Zukunft soll es damit möglich werden, einen Spielbetrieb junger Erwachsener zu organisieren, der Jugendlichen einen leichteren Übergang in den Erwachsenenbereich verschafft. Die in den letzten Jahren im AFV Deutschland verzeichneten Mitgliederzuwächse im Jugendbereich sollten sich dank dieser Neuregelung mittelfristig noch positiver auf die Aktivenzahlen im Erwachsenenbereich auswirken.